Der Beherbergungsvertrag vom Deutscher Hotel und Gaststättenverband
Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende, mündliche oder schriftliche,
Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung,
ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen,
von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf
Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom
Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor.
Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen
Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert
nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne
Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.
Danach hat der Gastgeber die vereinbarte Ferienwohnung während der Mietzeit zur Verfügung zu
stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet.
Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem
bürgerlichen Recht. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung
besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme
zu entrichtende Zahlung wird oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt.
Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es
sich bei der „Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers.
Stornogebühren – „DEHOGA“ Deutscher Hotel- und Gaststättenverband
Ihre Bestätigung ist für beide Partner verbindlich.
Stornierungen sind nur in schriftlicher Form gültig.
Bei Stornierungen oder Änderungen der Buchung (Anreise oder frühere Abreise) werden folgende
Stornosätze vom gebuchten Arrangement verrechnet:
Falls das Zimmer weitervermietet werden kann, fallen keine Kosten an.
bis 7 Tage vor Anreise 80 %
zwischen 1 Woche 60 % und 3 Wochen vor Anreise 40 %
vor 4 Wochen kostenfrei